November­pogrome
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1938 in Niedersachsen

Bunde

1670 lebte in Bunde die Familie von Simon Isaacs, der als Schlachter vor Ort tätig war. Im 18. Jahrhundert lassen sich zwei jüdische Familien in Bunde nachweisen. Im Verlauf des 19. Jahrhunderts wuchs die jüdische Bevölkerung von 21 im Jahr 1824 auf 65 im Jahr 1895; die meisten waren als Schlachter oder Trödler tätig. 1854 existierte in der Gemeinde bereits eine Synagoge.

Im Januar 1930 lebten in Bunde noch 52 zumeist ältere Juden. Viele verließen den Ort bis Anfang 1938 und emigrierten in die benachbarten Niederlande, etliche von Ihnen wurden später dort aus in die Vernichtungslager im Osten deportiert. Im Juli 1938 wurde die Synagoge an einen in Bunde ansässigen Kaufmann verkauft und die Gemeinde aufgelöst.

Am 9. November 1938 wurde die in Bunde verbliebene jüdische Bevölkerung auf Befehl des Bürgermeisters, der gleichzeitig Hauptsturmführer der SA war, in den Gemeindesaal gebracht und dort bis zum folgenden Tag festgehalten. Währenddessen durchsuchten Trupps der SA deren Wohnungen. Abraham Ries und sein Sohn wurden in das Konzentrationslager Sachsenhausen verschleppt.

Nach den Ausschreitungen im November 1938 nahm die Auswanderung der jüdischen Bevölkerung in Bunde weiter zu – im September 1939 lebte nur noch die Familie Hess am Ort. Alle vier Familienmitglieder wurden später nach Theresienstadt deportiert.

1947 leitete die Staatsanwaltschaft in Oldenburg Ermittlungen gegen Beteiligte an den Ausschreitungen im November 1938 in Bunde ein. Hauptbeschuldigter war der frühere Bürgermeister und SA-Hauptsturmführer Annäus Winzenborg. Im folgenden Prozess wegen Freiheitsberaubung folgte das Gericht den Entlastungsangaben und Rechtfertigungen des Angeklagten und stellte abschließend fest, dass er für die Verpflegung der Juden gesorgt habe, zeige, „dass er ein mitfühlendes Herz mit den Juden gehabt hat.“ Das würde insbesondere daraus hervorgehen, dass er dem 80jährigen Jakob Hess noch die Vergünstigung gewährt habe, seine Pfeife und seinen Tabak zu holen. Letztendlich wurden Winzenborg und weitere Beteiligte im Februar 1949 zu Strafen in einer Höhe von bis zu sechs Monaten verurteilt.